Weitere Entscheidung unten: SG Oldenburg, 16.05.2006

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   OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05   

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OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,16036)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,16036)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,16036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzaussonderungsansprüche in Bezug auf Zahlungen einer Kassenärztlichen Vereinigung; Verstoß gegen das Arztgeheimnis; Erfordernis einer vorherigen Zustimmung der betroffenen Patienten zu einer Honorarabtretung ; Abtretbarkeit von privatärztlichen Honoraransprüchen; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 91 Abs. 1; ; InsO § ... 114 Abs. 1; ; InsO § 129; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; BGB § 134; ; SGB V § 85 Abs. 1; ; SGB V § 85 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1
    Insolvenzanfechtung bei Sicherungsabtretung zukünftiger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05
    Der Senat sieht sich in der Richtigkeit seiner Auffassung auch durch das Urteil des BGH vom 11.05.2006 - IX ZR 247/03 (ZIP 2006, 1254) bestätigt.

    Der Rechtsübergang erfolgt jedoch erst mit dem Entstehen der Forderung (BGH ZIP 2006, 1254 m.w.N.).

    Der Vergütungsanspruch des Kassenarztes entsteht dem Grunde nach, sobald der Arzt vergütungsfähige Leistungen erbracht hat (BGH ZIP 2006, 1254, 1257).

    Ganz abgesehen davon, dass der BGH in der Entscheidung ZIP 2006, 1254 nicht ausgeführt hat, es komme hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruchs des Kassenarztes auf den Tag an, lässt sich außerdem auch abrechnungstechnisch nicht nachvollziehen, an welchem Tag die ärztliche Leistung erbracht wurde.

    Der BGH hat allerdings in seiner Entscheidung vom 11.05.2006 (ZIP 2006, 1254) die einzelnen Gründe dafür angeführt, dass und weshalb die Vorschrift des § 114 Abs. 1 InsO nicht auf die Vergütungsansprüche eines Kassenarztes gegen die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung anzuwenden ist.

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05
    Die Abtretbarkeit von privatärztlichen Honoraransprüchen setzt zu ihrer Wirksamkeit nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 775; 2005, 1505) die Einwilligung der Patienten voraus.
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93

    Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05
    Die Abtretbarkeit von privatärztlichen Honoraransprüchen setzt zu ihrer Wirksamkeit nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 775; 2005, 1505) die Einwilligung der Patienten voraus.
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über

    Das Brandenburgische OLG hat mit Urteil vom 20.9.2006 (7 U 199/05) ausdrücklich entschieden, dass im Gegensatz zur Abrechnung von privatärztlichen Honoraransprüchen die Wirksamkeit einer Abtretung von Honoraransprüchen eines Kassenarztes gegen die KÄV keine Einwilligung des Patienten voraussetzt.
  • LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16

    Abtretung von Honoransprüchen gegen eine kassenzahnärztliche Vereinigung

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Brandenburg (Urteil vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05), wonach im Zusammenhang mit der Abtretung einer Honorarforderung ein Verstoß gegen § 203 StGB im Fall eines gesetzlich versicherten Patienten nicht möglich sei, weil der Kassenpatient nicht in vertraglicher Beziehung zu dem Kassenarzt stehe, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Die vorzitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 12.03.2014 und vom 03.04.2014 zu 2 U 553/13 stehen in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 sowie zu demjenigen des OLG Brandenburg vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05.

  • OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung wegen inkongruenter Deckung; Vorliegen eines

    Für eine Quotierung besteht kein Anlass (Senatsurteil vom 20.09.2006 - 7 U 199/05): Ganz abgesehen davon, dass der BGH in der Entscheidung ZIP 2006, 1254 nicht ausgeführt hat, es komme hinsichtlich der Entstehung des Vergütungsanspruchs des Kassenarztes auf den Tag an, lässt sich auch abrechnungstechnisch nicht nachvollziehen, an welchem Tag die ärztliche Leistung erbracht wurde.
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   SG Oldenburg, 16.05.2006 - S 7 U 199/05   

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SG Oldenburg, 16.05.2006 - S 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,105990)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 16.05.2006 - S 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,105990)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - S 7 U 199/05 (https://dejure.org/2006,105990)
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